Indikationen für Kinder und Jugendliche
-Kindliche Aussprachestörungen
-Sprachentwicklungsverzögerungen/-störungen
-Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
-Myofunktionelle Störungen
-Frühkindliche Ess- und Trinkstörungen
-Kinder ohne Lautsprache, unterstützte Kommunikation
-Kindliches Stottern
-Kinder/Jugendliche mit geistiger Behinderung
-Kindliche Aussprachestörungen
-Sprachentwicklungsverzögerungen/-störungen
-Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
-Myofunktionelle Störungen
-Frühkindliche Ess- und Trinkstörungen
-Kinder ohne Lautsprache, unterstützte Kommunikation
-Kindliches Stottern
-Kinder/Jugendliche mit geistiger Behinderung
Indikationen für Erwachsene
-Dysphagie (Schluckstörung)
-Aphasie (Sprachstörung)
-Dysarthrie/Dysarthrophonie (Störung der Sprechmotorik)
-Sprechapraxie (Störung der Sprechplanung)
-Dysphonie (Stimmstörung)
-Facialisparese (Gesichtslähmung)
-Kommunikationsstörungen bei Demenz
-Laryngektomie/Kehlkopf(teil)entfernung
-Dysphagie (Schluckstörung)
-Aphasie (Sprachstörung)
-Dysarthrie/Dysarthrophonie (Störung der Sprechmotorik)
-Sprechapraxie (Störung der Sprechplanung)
-Dysphonie (Stimmstörung)
-Facialisparese (Gesichtslähmung)
-Kommunikationsstörungen bei Demenz
-Laryngektomie/Kehlkopf(teil)entfernung
Informationen vor Behandlungsbeginn
-Die Verordnung für die logopädische Therapie wird von Ihrem Arzt ausgestellt.
-Bitte melden Sie sich nach Erhalt der Verordnung, um mit uns einen Termin abzusprechen.
-Auf Verordnung des Arztes führen wir auch gerne Hausbesuche durch.
-Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
-Die Behandlungskosten werden von der Krankenkasse für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Erwachsene, die von der Zuzahlung befreit sind, komplett übernommen.
-Die Verordnung für die logopädische Therapie wird von Ihrem Arzt ausgestellt.
-Bitte melden Sie sich nach Erhalt der Verordnung, um mit uns einen Termin abzusprechen.
-Auf Verordnung des Arztes führen wir auch gerne Hausbesuche durch.
-Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
-Die Behandlungskosten werden von der Krankenkasse für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Erwachsene, die von der Zuzahlung befreit sind, komplett übernommen.